Wahltarif Kostenerstattung 

Kostenerstattungsvertrag mit Betriebskrankenkassen.

Ein Gutes hat die Gesundheitsreform dann doch: Die jetzt möglichen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen öffnen neue Türen für alte Ideen, wie z. B. die der Kostenerstattung.

Der Kostener­stattungstarif „BKK Arzt Privat", der nach einer Pilotphase mit der Ärzte­genossenschaft Schleswig-Holstein, jetzt bundesweit für teilnehmende Betriebs­krankenkassen gilt, ist der erste Tarif, der den Grundge­danken der Kosten­erstattung in die Tat umsetzt. Dies ist ein Thema, das die Ärzte­schaft schon lange bewegt. Kosten­erstattung birgt die Chance der Rückkehr zur Einzelleistungs­vergütung. Natürlich ist der Vertrag zum Wahltarif der BKKn ein kleiner Schritt - aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Für den Arzt ergeben sich dadurch neue Umsatz­möglichkeiten mit festen, kalkulier­baren Beträgen nach GOÄ. Alle Aspekte des GKV-Leistungskataloges können künftig auf Basis dieses Ta­rifes teilnehmenden Pa­tienten angeboten werden.

Bei diesem Tarif wird die Kassengebühr von der Krankenkasse eingezogen und damit die Arztpraxis entlastet!

Auch aus Patientensicht gibt es Vorteile, die für die neue Wahlmöglichkeit sprechen: Im Gegensatz zu früheren Kostenerstattungsmodellen muss der Patient z. B. nicht das Honorar aus eigener Tasche vorstrecken. Er bekommt nur eine Rechnungs­durchschrift, und der Arzt rechnet direkt mit der zustän­digen BKK ab. Lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent und maximal 160 Euro pro Jahr wird dem Versicherten von seiner Krankenkasse in Rechnung gestellt. Er hat zudem mehr Einblick in das Leistungsgeschehen.

Der „BKK Arzt Privat" wird in Kooperation mit der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt aus der Praxissoftware heraus über die KV Meck­lenburg-Vorpommern. Die Partner bewegen sich damit in Richtung auf ein trans­parentes, kalkulierbares Ge­sundheitswesen.

Innerhalb des BKK Landesverband Nord haben sich bereits so viele BKKn zur Teilnahme entschlossen, dass 80 % aller BKK-Versicherten im Norden der Kosten­erstattungs­tarif angeboten werden kann.

Beitrittsunterlagen zum Kostenerstattungsvertrag für Ärzte können bei der Ärzte­genossen­schaft Schleswig-Holstein unter kontakt@aegsh.de angefordert werden.

Jede interessierte Praxis (auch Nicht-Mitglieder) schreibt sich verbindlich bei der Ärztegenossen­schaft Schleswig-Holstein ein.

Vorteile auf einen Blick:

Arzt Patient
  • kalkulierbarer Umsatz
  • Leistungen ohne Punktwert
  • angemessene Honorierung der Leistung
  • keine Deckelung des Budgets
  • Behandlungsfreiheit
  • intensivierter Dialog mit Patient
  • kein Einzug der Kassengebühr
  • Transparente Abrechnung mit Einzelleistungsnachweis
  • Arzthonorar muss nicht selbst vorgestreckt werden
  • begrenzter Eigenanteil
  • Behandlung vergleichbar mit der eines Privatpatienten


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