

Wahltarif Kostenerstattung
Kostenerstattungsvertrag mit Betriebskrankenkassen.
| Ein Gutes hat die Gesundheitsreform dann doch: Die jetzt möglichen Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen öffnen neue Türen für alte Ideen, wie z. B. die der Kostenerstattung. Der Kostenerstattungstarif „BKK Arzt Privat", der nach einer Pilotphase mit der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, jetzt bundesweit für teilnehmende Betriebskrankenkassen gilt, ist der erste Tarif, der den Grundgedanken der Kostenerstattung in die Tat umsetzt. Dies ist ein Thema, das die Ärzteschaft schon lange bewegt. Kostenerstattung birgt die Chance der Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung. Natürlich ist der Vertrag zum Wahltarif der BKKn ein kleiner Schritt - aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Arzt ergeben sich dadurch neue Umsatzmöglichkeiten mit festen, kalkulierbaren Beträgen nach GOÄ. Alle Aspekte des GKV-Leistungskataloges können künftig auf Basis dieses Tarifes teilnehmenden Patienten angeboten werden. Bei diesem Tarif wird die Kassengebühr von der Krankenkasse eingezogen und damit die Arztpraxis entlastet! Auch aus Patientensicht gibt es Vorteile, die für die neue Wahlmöglichkeit sprechen: Im Gegensatz zu früheren Kostenerstattungsmodellen muss der Patient z. B. nicht das Honorar aus eigener Tasche vorstrecken. Er bekommt nur eine Rechnungsdurchschrift, und der Arzt rechnet direkt mit der zuständigen BKK ab. Lediglich ein Eigenanteil von 10 Prozent und maximal 160 Euro pro Jahr wird dem Versicherten von seiner Krankenkasse in Rechnung gestellt. Er hat zudem mehr Einblick in das Leistungsgeschehen. Der „BKK Arzt Privat" wird in Kooperation mit der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt aus der Praxissoftware heraus über die KV Mecklenburg-Vorpommern. Die Partner bewegen sich damit in Richtung auf ein transparentes, kalkulierbares Gesundheitswesen. Innerhalb des BKK Landesverband Nord haben sich bereits so viele BKKn zur Teilnahme entschlossen, dass 80 % aller BKK-Versicherten im Norden der Kostenerstattungstarif angeboten werden kann. Beitrittsunterlagen zum Kostenerstattungsvertrag für Ärzte können bei der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein unter kontakt@aegsh.de angefordert werden.
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