

| Die folgenden Informationen beziehen sich auf den seit Herbst 2008 gültigen HZV-Vertrag der Ärztegenossenschaft für Hamburg. Die Leistungen des "Altvertrages" werden extrabudgetär vergütet und sind nicht Bestandteil Ihres Regelleistungsvolumens. Um den Verwaltungsaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, müssen Sie für den überwiegenden Teil der Leistungen keine gesonderte Abrechnung erstellen. Die Zahlung erfolgt automatisch quartalsbezogen. Einzig für die Abrechnung der Betreuung zur häuslichen Krankenpflege ist eine separate Abrechnung von Ihnen nötig. An diesem Vertrag können sich nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Hausarztinternisten sowie Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen beteiligen. Zur besseren Übersicht haben wir zudem die wesentlichen Eckpunkte in einem Merkblatt aufgeführt. Den Vertrag und Anlagen finden Sie nebenstehend als Download. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist auch dann möglich, wenn Sie kein Mitglied der Ärztegenossenschaft sind |