Hausarztzentrierte Versorgung - BKK
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den seit Herbst 2008 gültigen HZV-Vertrag der Ärztegenossenschaft für Hamburg.

Die Leistungen des "Altvertrages" werden extrabudgetär vergütet und sind nicht Bestandteil Ihres Regelleistungsvolumens.

Um den Verwaltungsaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, müssen Sie für den überwiegenden Teil der Leistungen keine gesonderte Abrechnung erstellen. Die Zahlung erfolgt automatisch quartalsbezogen. Einzig für die Abrechnung der Betreuung zur häuslichen Krankenpflege ist eine separate Abrechnung von Ihnen nötig.

An diesem Vertrag können sich nicht nur Allgemeinmediziner, sondern auch Hausarzt­internisten sowie Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen beteiligen.

Zur besseren Übersicht haben wir zudem die wesentlichen Eckpunkte in einem Merkblatt aufgeführt. Den Vertrag und Anlagen finden Sie nebenstehend als Download.

Die Teilnahme an diesem Vertrag ist auch dann möglich, wenn Sie kein Mitglied der Ärztegenossenschaft sind

Beendigung des HzV-Vertrages mit den BKKn zum 30.6.2011

Die Betriebskrankenkassen haben den HzV-Vertrag zum 30.6.2011 gekündigt. Damit enden mit diesem Datum die Ansprüche der bisher eingeschriebenen Versicherten aus diesem Vertrag, inklusive des etwaigen Erlasses der Praxisgebühr. Eine Abrechnung von Zusatzhonoraren neben der KV-Abrechnung ist nach dem 2. Quartal 2011 nicht mehr möglich. Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt werden selbstverständlich vergütet.