"Hallo Baby!"

Vertrag bringt Vorteile für Gynäkologen
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - sowohl für die Patientin als auch für den begleitenden Arzt ist es immer ein besonderes Erlebnis, einem Kind auf die Welt zu helfen. Umso schlimmer, wenn etwas schief geht und der kleine Mensch zu Schaden kommt oder gar stirbt.

Der vor einigen Monaten erfolgreich gestartete IV-Vertrag „Hallo Baby!" zwischen der Ärztegenossenschaft Hamburg und den Betriebskrankenkassen hilft, dem schlimmsten Fall vorzubeugen. Teilnehmende Gynäkologen bekommen Unterstützung in der detaillierten Evaluation von Risikofaktoren und der Aufklärung ihrer Patientinnen.

Der Vertrag verbessert die Vernetzung zwischen niedergelassenen Frauenärzten und spezialisierten Kliniken. Das betrifft vor allem die Einweisung in Einrichtungen mit dem richtigen fachlichen Schwerpunkt bei erhöhtem Risiko. Darüber hinaus profitiert der Arzt von Fortbildungsmöglichkeiten und fachlichem Austausch mit Kollegen.

Besonderes Augenmerk liegt auf der frühzeitigen Diagnose von Gestationsdiabetes. Darüber hinaus sollen die Patientinnen in ihrer Selbstverantwortung gestärkt werden, indem sie über Risikofaktoren aufgeklärt werden, die sie selbst beeinflussen können, wie z. B. Rauchen oder einseitige Ernährung.

Das außerbudgetäre Honorar für die durchgeführten Leistungen beträgt 26,50 € für die Auswertung des Fragebogens zur Risikoerfassung einer Frühgeburt und das damit verbundene Aufklärungsgespräch. Für einen oralen Glukosetoleranztest werden 19,20 € für Honorar und Sachkosten vergütet.

Teilnehmen können alle KV-zugelassenen Frauenärzte aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Teilnahmeerklärung der Ärzte wird gegenüber der Ärztegenossenschaft Hamburg abgegeben, eine Mitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung. Patientinnen schreiben sich über ihre Gynäkologen bei ihrer Betriebskrankenkasse ein.

Gynäkologinnen und Gynäkologen, die noch nicht dem Vertrag beigetreten sind, können Vertragsunterlagen bei der Ärztegenossenschaft anfordern.


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