

Professionelle Ernährungsberatung
Ihre Beratungsleistung wird extrabudgetär vergütet
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Die Ärztegenossenschaft Hamburg hat mit der Zentrale für Ernährungsberatung e.V. (ZEB) einen Kooperationsvertrag über professionelle Ernährungsberatung abgeschlossen. Sie als Arzt/Ärztin haben die Möglichkeit, Ihren chronisch kranken Stoffwechsel-Patienten spezielle Schulungen gem. SGB V als Reha – Maßnahme zu empfehlen. Diese Schulungen umfassen fünf Beratungseinheiten und werden durch Kassen zugelassene Ernährungsberaterinnen der Zentrale für Ernährungsberatung (an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg) durchgeführt. Ziel ist es, dem Patienten das eigene Ernährungsverhalten bewusst zu machen und es dauerhaft so zu verändern, dass es sich positiv auf die Grunderkrankung auswirkt. Eine Ernährungsumstellung ist bereits bei „Kranken mit Stoffwechselstörungen" eine dringende Notwendigkeit. Die fünf Beratungen kosten zusammen 200 Euro. Diese Kosten werden auf Antrag von der Kasse ganz oder teilweise übernommen. (Üblicherweise übernehmen die Kassen p.a. € 200,--). Die/Der die Beratung begleitende Ärztin/Arzt erhält pro Patient für die Ausstellung des Antrages auf Kostenübernahme und des Anamnesebogens eine Pauschale von 20 Euro. Viele Fachgruppen - also nicht nur Hausärzte - können mit ihren Patienten an dieser notwendigen Ernährungsumstellung teilnehmen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ärztegenossenschaft. |