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Die aktuelle Gesundheitsreform schützt die Ärzte besser vor Regressen: Droht einem Arzt ein solcher, so muss ihm ab Januar zunächst eine Beratung zur effektiveren Arznei- und Heilmittelverordnung angeboten werden. Diese Regelung gilt auch rückwirkend, also für alle offenstehenden Verfahren der letzten Jahre. KVen und Kassen müssen über den genauen Ablauf beraten. |